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Pfadfinder...


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Online seit: 06.11.98

   

Haus- und Zeltplatzordnung

Die Pfadfinderbildungsstätte Weser-Ems wird ehrenamtlich vom Trägerverein Alte Schule, Pfadfinderbildungsstätte Weser-Ems e.V. verwaltet.

Über die eigene Nutzung hinaus werden das Haus und der Zeltplatz auch an auswärtige Gruppen vermietet.

Diese Ordnung und die Weisungsbefugnis des Trägers sind Bestandteil des Belegungsvertrages und werden vom Mieter anerkannt.

Diese Ordnung gilt für Räume und Bereiche, die zur Pfadfinderbildungsstätte gehören oder von ihr genutzt werden.

Die Pfadfinderbildungsstätte liegt in einem Wohngebiet.
Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass eine Störung der Nachbarn nicht stattfindet!

Ordnung:

  • Zelte und Lagerbauten dürfen nur auf die vom Träger angewiesenen Flächen errichtet werden.
  • Das Anlegen von Erdfeuerstellen und Zeltgräben ist untersagt! Für Lagerfeuer stehen Feuerschalen zur Verfügung. Lagerfeuer müssen bei der Hausverwaltung angemeldet werden! Feuerschutzbestimmungen sind zu beachten.
  • Für Feuerholz wird eine Gebühr erhoben.
  • Reste vom Holz sind am Lagerende zum Holzplatz zurückzubringen!
  • Lagerbauten und Einrichtungen müssen am Lagerende wieder abgebaut werden.
  • Die um das Gelände führenden Wasserläufe dienen der Entwässerung und dürfen nicht zum Spielen benutzt werden!
  • Die Außenanlagen, insbesondere der Vor- bzw. Parkplatz, müssen sich immer in einem ordentlichen Zustand befinden.
  • Ruhe ist mit Rücksicht auf unsere Nachbarn unbedingt einzuhalten, in der Mittagszeit bis 15.00 Uhr und von 22.00 - 06.00 Uhr.
  • Der Nutzer verpflichtet sich zur täglichen Reinigung der Sanitäranlagen und der Küche.
  • Trinkwasser ist kostbar. Der Nutzer ist zum sparsamen Verbrauch verpflichtet und achtet darauf, dass die Trinkwasserleitungen ansonsten geschlossen bleiben.
  • Unnützer Stromverbrauch ist zu vermeiden!
  • Müllbeseitigung ist teuer! Müllvermeidung ist oberstes Gebot.
  • Der anfallende Müll ist zu trennen in: Restmüll, Wertstoff, Altpapier, Glas und Kompost. Die Hausverwaltung weist die Nutzer entsprechend ein.
  • Die Benutzung von Radio- und Fernsehgeräten bzw. anderer Tonträger ist im Bereich der Bildungsstätte nicht erlaubt, da im gleichen Gebäude Schulbetrieb ist. Die Nutzung der o.a. Geräte für Bildungsveranstaltungen ist mit dem Träger abzusprechen.
  • Der gesamte Bereich der Bildungsstätte ist Nichtraucherzone!
  • Rauchen nur im Bereich der Veranda.
  • Der Nutzer haftet für alle durch sein Verschulden entstandenen Schäden und verpflichtet sich, das Gelände im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, diese Ordnung einzuhalten! Soweit er in grob fahrlässiger Weise gegen diese Ordnung verstößt, kann der Träger den Belegungsvertrag sofort kündigen und der Nutzer muss binnen zwei Tagen die Bildungsstätte verlassen.
Überarbeitet Juli 2006

 



»Alte Schule« Pfadfinderbildungsstätte Weser-Ems e.V.
www.pfadfinderbildungsstaette.de